Vor-Ort-Beratung

Das Herzstück einer Energieberatung sehen wir in der Vor-Ort-Beratung. Hier bieten wir grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:

  1. Freie Energieberatung
  2. Energieberatung nach BAFA-Kriterien

Jede Varianten kann natürlich immer mit weiteren Leistungen, wie z.B. Energieausweis oder Thermografie-Aufnahmen ergänzt werden.

Freie Energieberatung

Hierbei wird gezielt und ganz individuell auf Ihre Fragen eingegangen. Sie wollen zum Beispiel wissen:

  • Welche Heizung ist bei uns sinnvoll?
  • Wie können wir erneuerbare Energien nutzen?
  • Was muss ich bei meiner Dachsanierung beachten?
  • Wärmepumpe und PV: geht das bei meinem Haus überhaupt?
  • …?

Den Umfang der Beratung bestimmen Sie damit selbst. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne.

Für gewöhnlich folgt unsere freie Energieberatung folgendem Ablauf:

  1. Kontaktaufnahme
  2. Fragestellungen / Interessensgebiet
  3. Angebot für Beratung inkl. Liste benötigter Informationen
  4. Auftrag
  5. Vorbereitung & Recherche
  6. Beratungstermin vor Ort
  7. Beratungsbericht

Energieberatung nach BAFA-Kriterien

Hierbei wird Ihr Gebäude hinsichtlich der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, etc.), der Heizungsanlage, der Warmwasserbereitung und der Lüftung analysiert. Anhand dieser Daten wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes bewertet.

Auf dieser Grundlage wird ein passendes Sanierungskonzept erstellt, dessen Ziel es ist den Energiebedarf Ihres Gebäudes und damit die Heizkosten zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und das Gebäude für die Zukunft zu rüsten.
Dies kann sowohl
– Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen, als auch
– in einem Zug durch eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus geplant werden.

Die Ergebnisse der Energieberatung werden in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt. Der iSFP zeigt den Ist-Zustand und die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und besteht aus zwei Dokumenten: „Mein Sanierungsfahrplan“ + „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.

Beispiel-Fahrplan, Quelle: GEBÄUDEFORUM KLIMANEUTRAL
Beispiel-Fahrplan, Quelle: GEBÄUDEFORUM KLIMANEUTRAL

Ein weiteres Plus bei dieser Variante liegt im iSFP-Bonus. Werden innerhalb von 15 Jahren Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt und sind diese nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, so kann man zusätzlich den iSFP-Bonus (+5 %) erhalten. Welche Maßnahmen oder ob überhaupt etwas realisiert wird, entscheiden Sie selbst. Es gibt keine Umsetzungspflicht und keine vorgeschriebene Reihenfolge.

Eine BAFA-Vor-Ort-Beratung läuft folgendermaßen ab:

  1. Kontaktaufnahme und Absichtserklärung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  2. Antragstellung beim BAFA durch Beratungsempfänger
  3. Zuwendungsbescheid für Förderung der EBW
  4. Datenaufnahme vor Ort
  5. Erstellung des Sanierungskonzeptes (iSFP)
  6. Vorstellung und Erläuterung iSFP
  7. Verwendungsnachweis und Auszahlung Förderung an den Beratungsempfänger

Seit dem 1. Juli 2023 gilt für die Bundesförderung von Energieberatungen für Wohngebäude eine neue Richtlinie.

  • Antragstellung durch den Beratungsempfänger: BAFA-Portal (Merkblatt zur Antragstellung)
  • Der Beratungsempfänger zahlt das komplette Beratungshonorar (Zuschuss + Eigenanteil) und erhält selbst den Zuschuss von der BAFA

Egal welche Beratungsleistung Sie in Anspruch nehmen, sowohl Energieberater, als auch Beratungsbericht sind immer anbieter- und produktunabhängig.
Das heißt, für ein konkretes Produkt oder einen exakten Kostenvoranschlag benötigen Sie im Anschluss einen Handwerker oder übernehmen die Produktauswahl selbst.

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